• Mindestalter 18 Jahre (bei der Abschlussprüfung)
  • Körperliche und pädagogische Eignung
  • Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)
  • Eignungsprüfung (Wir bieten allen Anwärtern die Möglichkeit eines Anwärterkurses mit Mitgliedern des Ausbildungskaders an.).
  • Anwesenheit bei beiden Ausbildungsblöcken
  • Staatliche Abschlussprüfung