- Mindestalter 18 Jahre (bei der Abschlussprüfung)
- Körperliche und pädagogische Eignung
- Ärztliches Attest (nicht älter als 6 Monate)
- Eignungsprüfung (Wir bieten allen Anwärtern die Möglichkeit eines Anwärterkurses mit Mitgliedern des Ausbildungskaders an.).
- Anwesenheit bei beiden Ausbildungsblöcken
- Staatliche Abschlussprüfung